Kreditinstitute nach dem KWG

Kreditinstitute nach dem KWG. sind Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischerweise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Bankgeschäfte sind 1. Einlagengeschäft. Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden. 2. Kreditgeschäft. Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten u.a 3. Diskontgeschäft.

Der Ankauf von Wechseln und Schecks. 4. Effektengeschäft. Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere. 5. Depotgeschäft. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. 6. Investmentgeschäft. Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaften Ausgabe von Investmentanteilen und Anlage des Gegenwertes in Wertpapieren, 7. Das Darlehenserwerbsgeschäft. Das Eingehen der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben z. B. Revolving-Schuldschein- Darlehen, Pensionsgeschäft. 8. Garantiegeschäft.

Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere. 9. Girogeschäft. Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs. 3.3