DAS POLITISCHE SYSTEM. DIE VERFASSUNGSORGANE ÖSTERREICHS

Der Bundespräsident. Österreich ist eine parlamentarische Demokratie. Der oberste Repräsentant des Staates ist der Bundespräsident. Er wird direkt vom Volk auf sechs Jahre gewählt. Der Bundespräsident ernennt die Bundesregierung und die Bundesbeamten und vertritt die Republik nach außen.

Der Bundeskanzler und das Parlament.Die eigentlichen Regierungsgeschäfte führt der Bundeskanzler, der mit den Bundesministern die Bundesregierung bildet. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat. Dem Nationalrat gehören 183 Abgeordnete an, die auf vier Jahre gewählt werden. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der Bundesländer gewählt. Die Bundesverfassung, der Staatsvertrag und das Neutralitätsgesetz bilden die staats­rechtlichen Grundlagen der Zweiten Republik. Die in der Bundesverfassung enthaltene Garantie der Grund- und Freiheitsrechte hat eine mehr als hundertjährige Tradition. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ergänzen das Verfassungsrecht.

Österreich ist ein Bundesstaat, dessen neun Gliedstaaten die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind. Wien ist zugleich Bundeshauptstadt. Die neun Bundesländer sind historisch gewachsene Einheiten. Sie haben in manchen Angelegenheiten weitgehende Selbständigkeit. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesregierung. Die Bundesländer sind in Bezirke eingeteilt. Die Bezirke bestehen aus Gemeinden. Das sind Städte, Märkte und Dörfer. Österreichisches Staatswappen ist ein einköp­figer Adler. Er trägt auf seinem Haupt eine Mauerkrone (als Symbol für das Bürgertum) und in seinen Fängen Hammer (Arbeiterklasse) und Sichel (Bauernschaft). Eine gesprengte Eisenkette umschließt die Fänge des Wappenadlers und soll an die Wiederherstellung der Unabhängigkeit und Souveränität erinnern.