DAS POLITISCHE SYSTEM

Kantone und Halbkantone.Der schweizerische Bundesstaat besteht aus 26 sou­veränen Kantonen und Halbkantonen, denen die föderalistische Struktur ein beträchtliches Maß politischer Entscheidungsfreiheit und Verwaltungsautonomie zuerkennt. Jeder Kanton verfügt über seine eigenen Gesetze (das gilt sogar für manche Gemeinden). Diese kantonalen und kommunalen Rechte folgen jedoch im Allgemeinen den eidgenössischen Gesetzen.

Nationalrat und Ständerat.Die gesetzgebende Gewalt liegt auf eidgenössischer Ebene bei der Bundesversammlung, die sich in zwei Kammern gliedern den Nationalrat und den Ständerat. In den Nationalrat werden 200 Abgeordneten vom Volk gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren, aber mindestens 1 Abgeordneter wird pro Kanton oder Halbkanton gewählt. Im Ständer sitzen je 2 Vertreter von 20 Kantonen und je 1 Vertreter von 6 Halbkantonen. Gesetze und Bundesbeschlüsse erfordern die Zustimmung beider Räte, die in Regel gleichzeitig, aber räumlich getrennt tagen. Beide Kammern beaufsichtigen außerdem die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege.

Der Bundesrat.Die Regierungsgewalt übt der Bundesrat aus. Er steht den sieben eidgenössischen Departementen (Ministerien) vor, überwacht die Einhaltung der Gesetze, arbeitet neue aus, verhandelt mit dem Ausland und bietet Truppen auf. Er wird alle 4 Jahre durch die Bundesversammlung gewählt. Der Bundesrat erfüllt als Kollektivorgan die Funktionen eines Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident amtiert jeweils während eines Jahres nach dem Rotationsprinzip; er leitet die Sitzungen und behält den Vorsitz seines Departements bei.