DAS POLITISCHE SYSTEM

Nach der Verfassung vom 5. Oktober 1921 ist das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie: Die Staatsgewalt wird von Fürst und Parlament aus­geübt. Die im Parlament vertretenen Parteien - die Vaterländische Union und die Fortschrittliche Bürgerpartei - bilden gemeinsam eine fünfköpfige Regierung. Der Landtag (das Parlament) besteht aus 15 Abgeordneten, die auf 4 Jahre nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden. Der Fürst ernennt die Staatsbeamten und hat das Recht, das Parlament einzuberufen, zu vertagen oder aufzulösen, jedes Gesetz bedarf seiner Zustimmung. Alle vom Parlament nicht dringlich beschlossenen Gesetze können einer Volksabstimmung unterzogen werden. Der Fürst kann gegen die Beschlüsse des Landtages Einspruch erheben. Die 11 Gemeinden von Liechtenstein haben Selbstverwaltungsrechte. Im Fürstentum ist das schweizerische und das österreichische Recht gültig.

Das Fürstentum hat seit 1969 eine Botschaft in der Schweiz, die seit 1919 seine außenpolitischen Interessen im Ausland vertritt. Außerdem hat Liechtenstein Botschaften in Österreich und im Vatikan.