DAS PARLAMENTARISCHE SYSTEM

Politisch und wirtschaftlich gehört Deutschland zur Europä­ischen Gemeinschaft (EG), militärisch zur NATO (North Atlantic Treaty Organization). Für die fünf neuen Bundesländer gilt in einigen Berei­chen zur Zeit noch ein Sonderstatus.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus sechzehn Bundesländern (von Norden nach Süden):

Hamburg (Stadtstaat)

Bremen (Stadtstaat)

Sachsen-Anhalt

Berlin (Stadtstaat)

Hessen

Sachsen

Saarland

Bayern.

Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Brandenburg

Nordrhein-Westfalen

Thüringen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Jedes Bundesland hat eine Hauptstadt, ein Parlament, eine Regierung und Ministerien.

Die Mehrzahl der Bundesländer besteht aus Regierungsbezirken, die in Landkreise und Gemeinden mit jeweils eigenen Parlamenten und Verwaltungen unterteilt sind. Keine Regierungsbezirke haben Schleswig-Holstein, das Saarland und die fünf neuen Bundesländer.

Die Länder bilden zusammen die Bundesrepublik Deutschland. Die Hauptstadt ist Berlin. Der Bund und die Länder haben unter­schiedliche Aufgaben.

Der Bund ist u. a. verantwortlich für:

die Außenpolitik,

die Verteidigung,

den Außenhandel,

die Bahn und die Post,

das Währungssystem.

Die Länder sind zum Beispiel zuständig für:

die Kultur,

die Schulen,

die Universitäten,

die Krankenhäuser,

die Polizei.

Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Parlament wird alle vier Jahre von der Bevölkerung durch eine allgemeine, gleiche, freie, unmittelbare und geheime Wahl gewählt. An dieser Wahl kann man ab dem 18. Lebensjahr teilnehmen. Im Bundestag sitzen zur Zeit die Vertreter der folgenden Parteien:

«Sozialdemokratische Partei Deutschlands» (SPD),

«Christlich Demokratische Union» (CDU),

«Christlich Soziale Union" (CSU)»

«Freie Demokratische Partei" (F.D.P.)»

«Partei des demokratischen Sozialismus» (PDS)

und «Bündnis '90’Grüne».

Die Abgeordneten des Bundestages wählen den Bundeskanzler. Bundeskanzler und damit Regierungschef wird, wer die meisten Stimmen bekommt. Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsi­denten die Minister der Regierung vor.

Im Bundesrat sitzen Vertreter der sechzehn Bundesländer. Sie werden von der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Die Zahl Ihrer Repräsentanten im Bundesrat richtet sich danach, wie viel Einwohner das entsprechende Bundesland hat.

Bei Gesetzen, die die Interessen der Bundesländer besonders betreffen (z.B. Finanzen und Verwaltung), muss der Bundesrat an der Gesetzgebung beteiligt werden.

Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutsch­land gegenüber dem Ausland. Er soll parteipolitisch neutral handeln. Seine tatsächliche Macht ist gering, doch sein Einfluss kann groß sein. Er wird alle 5 Jahre von den Mitgliedern des Bundestags und einer gleich großen Zahl von Abgeordneten aus den Länderparla­menten gewählt.

 

Vorlesung 4