PASS-UND ZOLLKONTROLLE

 

Unsere Firma schloss den Vertrag mit einem der Betriebe in der BRD ab, deshalb haben unsere Mitarbeiter ziemlich oft Dienstreisen nach Deutschland. Die meisten unserer Kollegen vertragen die Flugreise gut und fliegen gern mit Flugzeug. Dabei sparen sie viel Zeit. Nach der Landung des Flugzeugs im Flughafen, findet Pass-und Zollkontrolle statt. Der Zollbeamte bitte das Einreisevisun vorzuzeigen. Im Notfall kann man die Aufenthalterlaubnis verlängern. Dazu muss man sich an die entsprechende Behörde werden. Wenn der Pass bald abläuft, erinnert der Zollbeamte den Fluggast daran unbedingt. Nach der Passkontrolle tragt der Fluggast seinen Gepäck zur Zollkontrolle. Hier wird das Gepäck untersucht. Alle Fluggäste müssen die Zollregeln genau beachten. Der Zollbeamte fragt den Fluggast danach, ob es zollpflichtige Sache mithat. Wenn der Fluggast die Zollregeln nicht genau kennt, so erklärt ihm der Zollbeamte, was man zollfrei einführen darf. Man darf zollfrei 200 Stück Zigarette, 200 g Tee, 200 g Kaffee und 1 Liter Spiritousen (über 40 grad) und 2 Flaschen Wein einführen. Zollfrei sind auch die Sachen des persönlichen Bedarfs. Die Zollpflichtige Sachen müssen in der Zolldeklaration angegeben werden. Während der Zollkontrolle fragt der Zollbeamte auch, wie viel ausländische Währungen der Fluggast bei sich hat, da sie auch in der Zolldeklaration in Ziffern und in Wörtern angegeben werden. Nach der Erledigung aller Zollformalitäten verlassen die Fluggäste den Flughafen.