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BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK

Die Sozial- und Beschäftigungspolitik spielt eine untergeordnete Rolle. Der Großteil der Bestimmungen zu diesem Thema betraf die Einführung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Niederlassungsfreiheit im Hinblick auf den gemeinsamen Markt. Im Vertrag von Amsterdam dagegen nimmt die Sozialpolitik einen wichtigen Platz bei der Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung ein, und die Politik zur Förderung der Beschäftigung erhält dadurch, dass sie zu einer Frage von gemeinschaftlichem Interesse erklärt wird, endlich eine wichtige Stellung. Im Hinblick auf ein Europa, das zu wirtschaftlichem Wachstum und gleichzeitig zu einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der Beschäftigungslage und zu stärkerem sozialem Zusammenhalt fähig ist, wird die Wechselbeziehung zwischen Fragen der Beschäftigung, der sozialen Angelegenheiten und der Chancengleichheit überdeutlich.

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BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK IN DER UKRAINE

SOZIALE SITUATION UND BESCHÄFTIGUNGSLAGE IN DEUTSCHLAND