²ëþñòðàòèâíèé òåêñò

"Die Aiissnpolitik der Länder, die auf den Prinzipien der Globalisation
beruht, wie sie von der Davos-Konferenz verkündet worden sind, findet bei
allen europazentristischen Staaten Unterstützung".
Ó öüîìó òåêñò³ çðîçó­
ì³ëèì ³ ïåðåêëàäåíèì çäàºòüñÿ, íà ïåðøèé ïîãëÿä, ìîæå áóòè âñå, àëå
òðîõè áåíòåæàòü ï³äêðåñëåí³ ëåêñåìè, ÿêùî íå çíàòè ¿õ ñåìàíòèêè ç
ïîïåðåäí³õ ñïîð³äíåíèõ òåêñò³â (äå ïåðøà îçíà÷ຠïîíÿòòÿ "ºäí³ñòü
ñâ³òó",
à äðóãà - ãåîãðàô³þ çàñ³äàíü íàéìîãóòí³øèõ êðà¿í ñâ³òó). Êð³ì
òîãî, ñàìå ïîøèðåíèé ñèíòàêñèñ º îçíàêîþ êàíöåëÿðñüêîãî ñòèëþ, òàê
ùî ïåðåêëàäàòè öåé òåêñò ëàï³äàðíèìè ðå÷åííÿìè áóäå ïîìèëêîþ: "Çî­
âí³øíÿ ïîë³òèêà êðà¿í, ÿêó çàñíîâàíî íà ïðèíöèïàõ ºäíîñò³ ñâ³òó, ùî
áóëè ïðîãîëîøåí³ Äàâîñüêîþ êîíôåðåíö³ºþ, çíàõîäèòü ï³äòðèìêó ç
áîêó âñ³õ ºâðîïåéñüêèõ îð³ºíòîâàíèõ êðà¿í".
=


§ 8.5.2. Òåêñò äëÿ ñàìîñò³éíîãî îïðàöþâàííÿ:

Das kleinste bundesland (Friedrich Frühmann, Präsident der deut­schen Bundesgesellschaft, Saarpacken).Von den Stadtstaaten abgesehen, ist das Saarland das kleinste Bundesland. Es liegt in Südwestdeutschland an der Grenze zu Frankreich, Luxemburg und dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Die Wirtschaftszentren liegen im Tal der Saar um Saarlouis, Neunkir­chen und die Landeshauptstadt Saarbrücken. Das Saarland wurde als po­litische Einheit 1920 durch den Friedensvertrag von Versailles geschaffen, von Deutschland abgetrennt und der Verwaltung des Vidkerbundes unter­stellt. Frankreich erhielt wirtschaftliche Vorrechte und grossen politischen Einfluss. 1935 stimmte die saarländische Bevulkerung in einer Volksabstim­mungfür die Rückkehr zum Deutschen Reich. Nach dem Zweiten Weltkrieg machte Frankreich einen neuen Versuch, das Saarland schrittweise zu an­nektieren, aber aufgrund der eindeutigen Willenskundgebung seiner Bür­ger wurde das Saarland am 1. Januar 1957 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Das kleine Saarland mit seinen 2568 qkm Bodenfläche hat seinen Namen von dem Fluss Saar, der sich in grossen und kleinen Schleifen durch hügeliges Land windet. Ihren Lebensunterhalt verdient die Landbe­völkerung wie die arbeitenden Menschen der Städte im Steinkohlenbergbau und in der Eisen- und Stahlindustrie. Beide Industriezweige sind allerdings, bedingt durch die grosse internationale Konkurenz, im Niedergang begrif­fen. Viele Menschen in dieser mit ca. 1,1 Millionen Einwohnern dicht be­siedelten Region müssen um ihre Arbeitsplätze fürchten, und immer wieder kommt es in den Saarstädten zu Demonstrationen für Erhalt des regionalen Kohlenbergbaus und des Stahlstandortes Saargebiet. Die grösste Stadt und zugleich Hauptstadt des Saarlandes ist die frühere Residenzstadt Saarbrü­cken, die auch ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt ist. Hier kreuzen sich wichtige Verkehrswege von den Niederlanden und Belgien her nach Süden mit solchen von Deutschland nach Frankreich. Die Stadt liegt an der wich­tigen Bahnstrecke Frankfurt/Paris, und sie ist auch per Schiff über die Saar erreichbar, ebenso von Frankreich her über einen Kanal. Eine starke Ver­flechtung mit Frankreich gibt es heute auch noch auf kulturellem Gebiet. So wurde während der französischen Besatzungszeit 1947/48 die Univer­sität gegründet, an der auch heute noch französische Studenten Teile ihrer Staatsexamen ablegen können. Deutsch und Französisch sindgleichberech-


 




tigte Lehr- und Prüfungssprachen. Ahnliche Vereinbarungen gibt es über die Anerkennung des Abiturs, das am deutsch-französischen Gymnasium abgelegt wird. Erwähnenswert ist auch noch die staatliche Musikhochschu­le. Die meisten Hochschulen im Saarland wie in ganzem Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtun­gen des Bundeslandes, nur einige sind nichstaatlich. Nach einer Grund­gesetzänderung im Jahre 1969 regelt das Hochschulrahmengesetz bundes­rechtlich die Grundsätze des Hochschulwesens, und der Bund beteiligt sich finanziell am Hochschulbau und an der Beschaffung von Grossgeräten für die Forschung. Das Hochschulgesetz des Saarlandes füllt die Vorgabe des Hochschulrahmengesetzes des Bundes aus und stellt fest, dass Aufgaben der Hochschulen sind: 1). Ausbildung der Studenten für eine berufliche Tätig­keit, welche die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung voraussetzt; 2). Forschung sowohl des einzelnen Wissenschaftlers als auch im Team, die von erkenn­tnisorientierten und der anwendungsorientierten Grunlagenforschung bis zur Producktentwicklung im Auftrag von Anwendern in der Industrie und im Dienstleistungsbereich reicht."