Partizipialgruppen

 

I. Das Partizip I kann mit der Partikel zu gebraucht werden. Die Partikel zu steht vor dem Partizip I oder zwischen dem trennbaren Präfix und der Wurzel: die zu lernenden Verben – die wiederaufzubauenden Gebäude. Diese Form wird nur von den transitiven Verben gebildet und nur als vorangestelltes Attribut gebraucht. Das Partizip I mit der Partikel zu hat eine passivische Bedeutung und bezeichnet eine Notwendigkeit oder eine Möglichkeit, was kontextabhängig ist: eine zu lösende Aufgabe – eine Aufgabe, die gelöst werden muss/eine leicht zu lösende Aufgabe – eine Aufgabe, die leicht gelöst werden kann.

Der Partizipialfügung mit zu entsprechen:

 

das zu benutzende Wörterbuch
sein + zu + Infinitiv Modalverberben müssen, sollen, können + Infinitiv I Passiv man + Infinitiv I Aktiv
Das Wörterbuch ist zu benutzen. Das Wörterbuch muss (soll, kann) benutzt werden. Man muss (soll, kann) das Wörterbuch benutzen.

 

Das Partizip I mit der Partikel zu wird in der Schriftsprache, besonders im Stil der Wissenschaft oder in der sog. Amtssprache gebraucht.

II. Die attributiven Partizip I (mit oder ohne zu) und Partizip II können durch Ergänzungen erweitert werden. So bildet sich das sog. erweiterte Attribut, das zwischen dem Begleitwort des Substantivs (Artikel oder Pronomen) und dem Substantiv selbst eingeklammert wird. Z.B., Ich sehe die spielenden Kinder. Ich sehe die am Strand spielenden Kinder. Ich sehe die fröhlich am Strand spielenden Kinder. Ich sehe die fröhlich am Strand mit dem Ball spielenden Kinder.

III. Die attributiv gebrauchten Partizipien, sowohl erweiterte als auch nicht erweiterte, lassen sich in einen Attributsatz umformen: 1) Die lernenden Schüler machen Fortschritte. – Die Schüler, die lernen, machen Fortschritte. 2) Das abzuholende Paket liegt da auf dem Tisch. – Das Paket, das abgeholt werden muss, liegt da auf dem Tisch.