Soziale Sicherheit

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat – so steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet, jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Sozialleistungen. Das sind verschiedene Arten von Versicherungen, Renten, Kindergled und Sozialhilfen.

Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfaßt: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich sind es 12,5% des Bruttoeinkommens.

Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn oder sein Gehalt vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80% des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfaßt die bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach u. a.

Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub für jedes Kind (max. 3 Jahre), während dessen die Eltern nicht gekündigt werden dürfen.

Außerdem erhält jede Familie das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.

Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld – 1 Jahr) und bis zu 58% alle weiteren Jahre (die Arbeitslosenhilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen – sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5% und werden auch je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente.

Die Sozialhilfe umfaßt das Wohngeld (ein Zuschuß zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw.

Çàäàíèå 4. Äîïîëíèòå ïðåäëîæåíèÿ â ñîîòâåòñòâèè ñ ñîäåðæàíèåì òåêñòà:

1. Die Bundesrepublik ist … . 2. Der Staat ist verpflichtet, … . 3. Der Staat garantiert … . 4. Die Sozialversicherung existiert … . 5. Die Krankenversicherung besteht aus: … . 6. Zur Familienhilfe gehört … . 7. Außerdem erhält jede Familie … . 8. Die Arbeitslosenversicherung gibt … . 9. Die Sozialhilfe umfasst … .

Çàäàíèå 5. Îòìåòüòå ïðàâèëüíûå è íåïðàâèëüíûå âûñêàçûâàíèÿ:

1. Die Sozialversicherung ist freiwillig (äîáðîâîëüíî). 2. Es gibt staatliche und private Versicherung. 3. Die Versicherungsbeiträge bezahlt nur der Versicherte. 4. Das Krankengeld bekommt der Versicherte 6 Wochen vom Arbeitnehmer und 78 Wochen von der Krankenkasse. 5. Die Mutterschutzfrist dauert 2 Monate vor und nach der Geburt. 6. Das Erziehungsgeld bekommt man im 1. Lebensjahr des Kindes. 7. Das Kindergeld bekommt jede Familie für jedes Kind bis zu seinem 16. Lebensjahr. 8. Wenn man arbeitslos wird, bekommt man das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe zusammen. 9. Die Rente bekommt man mit 60 Jahren. 10. Die Sozialhilfe bekommen nur sozial schwache Bürger.