Externe Personalbeschaffung

Die Beschaffung von Mitarbeitern auf dem freien Arbeitsmarkt kann überfolgende Quellen und Kontakte erfolgen:

- Arbeitsamt,

- Stellenanzeigen in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften,

- Kontakte zu Schulen und Lehrern,

- Personalberater, sofern besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden (z. B. Führungskräfte).

Erforderlich ist dabei in jedem Fall eine gründliche Auslese der Bewerber. Die Auswahl hat stets nach dem Grundsatz zu erfolgen: ,,den richtigen Mann/die richtige Frau auf den richtigen Platz”. Im wesentlichen läuft das Personalbeschaffungsverfahren unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Seite wie folgt ab:

Die Fachabteilung meldet einen Personalbedarf an die Personalabteilung. Anforderungsprofil und sonstige Informationen sind beizufügen.
↓ Interne Ausschreibung der Stelle, sofern vom Betriebsrat verlangt. ↓ Meldung der Stelle an das Arbeitsamt oder Stellenanzeige in Tages- oder Fachzeitschriften.
↓ ↓ Die eingehenden Berwerbungsunterlagen sind zu sichten und die Bewerber auszuwählen, die in die engere Wahl gezogen werden.
↓ Absage an die Bewerber, die nicht genommen werden, unter Beifügung der Bewerbungsunterlagen. ↓ Einladung zu einem Vorstellungsgespräch an die Bewerber, die in die engere Wahl kommen. ↓
Information des Betriebsrates unter Beifügung geeigneter Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Personalfragebogen). ↓ Führen von Vorstellungsgesprächen sowie Durchführung von Einstellungstests und Auswahl des geeigneten Bewerbers.
↓ Absage an die Bewerber, die den Anforderungen nicht entsprechen. ↓ Mitteilung an den ausgewählten Bewerber mit dem Hinweis darüber, dass der Betriebsrat noch nicht zugestimmt hat.
↓ Information über den einzustellenden Bewerber an den Betriebsrat.
↓ Der Betriebsrat widerspricht der Einstellung nicht oder akzeptiert den Bewerber. ↓ Der Betriebsrat Widerspricht der Einstellung ndch §99(2) BetrVG. Frist: 1 Woche
↓ Anrufung des Arbeitsgerichtes durch den Arbeitgeber mit dem Antrag, die Zustimmung des Betriebsrates durch Urteilsspruch zu ersetzen.
↓ Das Arbeitsgericht stimmt der Einstellung zu.     ↓   ↓ Das Arbeitsgericht lehnt den Antrag ab. ↓ Neuer Vorschlag an den Betriebsrat.    
↓ Ausstellung eines Arbeitsvertrages und Zusendung an den Bewerber.
↓ Einstellungstermin: Begrüßung und Einführung des neuen Mitarbeiters.