Text 6. Personalverwaltung

 

Bei der Suche, Auswahl, Einstellung, Betreuung und Kündigung von Mitarbeitern fallen eine Vielzahl von Aufgaben an, die die Personalverwaltung zu erledigen hat.

Die Aufgaben der Personalverwaltung betreffen vornehmlich

- die Anlage und Führung der Personalakten und Personaldateien;

- die Abwicklung von Vorgängen, die bei der Einstellung, Verwaltung und Entlassung von Mitarbeitern anfallen, z. B. die An-und Abmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen;

- die Erstellung von Personalstatistiken.

Die Personalakte ist das zentrale Instrument der Dokumentation des Personalwesens. Sie enthält folgende Unterlagen:

- Bewerbungsunterlagen - Arbeitsvertrag/Vereinbarungen - Kopien des Schriftverkehrs, soweit er sich auf das Arbeitsverhältnis bezieht - Beurteilungen - Kopien ausgestellter Bescheinigungen - Unterlagen über die Bezüge, wie Lohnabrechnungen - Urlaubsscheine - Krankheitsnachweise.

Die Personaldatei oder Personalkartei enthält alle Daten des Mitarbeiters, die der Abwicklung der Entlohnung, der Sozialversicherung und sonstiger verwaltungstechnischer Vorgänge dient.

Die Personalstatistik ist ein wichtiges Instrument für die Personalplanung, Aus- und Fortbildung sowie die Personalbeschaffung. Statistiken können über folgende Sachverhalte erstellt werden:

- die Personalstruktur - die Personalkosten;

- die Personalbewegungen - die Ausfallzeiten.

Beantworten Sie die Fragen zum Text:

1) Welche Aufgaben hat die Personalverwaltung?

2) Was ist die Personalakte?

3) Welche Unterlagen enthält die Personalakte?

4) Was enthält die Personalkartei?

5) Worüber können Statistiken erstellt werden?

 

 

Text 7. Verwaltung und Bürger

 

Das Verhältnis von Verwaltung und Bürger unterliegt dem Wandel. Wenige Gegebenheiten der Verwaltung sind derart abhängig von der Staatsanschauung und den jeweiligen Umständen.

Die Demokratie ist die verbreiteste Herrschaftsform. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie eine Identität zwischen Herrschern und Beherrschten herstellen will. Diese Ordnung ist nicht nur technisch begründet, sondern will den Inhalt der Herrschaft so getalten he;fen, dass er die Interessen der Beherrschten, der Bürger, verwirklicht. Insofern heist Demokratie nicht nur “Herrschaft durch das Volk”, sondern ebenso “Herrschaft für das Volk”. Demokratische Verwaltung heist dann “Verwaltung für das Volk”.

Die Stellung des Bürgers gegenüber der Verwaltung ist sehr differenziert. Sie hängt nicht nur vom einzelnen Verwaltungszweig ab, sondern auch von den Menschen, die mit der Verwaltung kooperieren müssen. Bildungsstand, Alter und Interessenlage sind hierbei wichtige Faktoren. Daher fallen die Urteile des Bürgers über die Verwaltung auch unterschiedlich aus.

Das Verhältnis des Bürgers ist weithin durch eine Abhängigkeit von der Verwaltung gekennzeichnet.Die Verwaltung erscheint den Bürger als der Träger dieses Systems, das den Lebensraum sichert oder auch nicht hinreichend sichert.

Andererseits ist die Verwaltung nicht nur eine Macht, die Anforderungen an den Bürger stellt nach einem vom Bürger nicht zu durchschauenden System. Der moderne Wohlfahrts- und Leistungsstaat gibt vielmehr auch Chancen, Leistungen
zu erhalten, wenn man nur weiß, wann, wo und mit welcher Begründung man Anträge zu stellen hat. Dabei gibt das nur schwer überschaubare System und die mangelnde Überprülfbarkeit aller Umstände, die für die Entscheidung erheblich sind,
selbst unredlichen Bürgern Chancen, so dass gerade gegenüber den Leistungen der Behörden das Bewusstsein des Unerlaubten nicht selten verdrängt wird. Die Steuerhinterziehung und die erschlichene Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder Subventionen wird in ihrem Unrechtsgehalt oft aus dem Bewusstsein verdrängt.

Das Verhältnis des Bürgers zur Verwaltung ist auch dadurch gekennzeichnet, dass der Bürger von der Verwaltung bedient werden möchte. Der Bürger möchte von der Verwakung betreut werden. Er versteht sich weithin als Konsumbürger, für den der Staat und damit auch die Verwaltung die Funktion hat, ihm mit einem
Minimum eigener Aufwendungen das Leben möglichst bequem zu machen.

Die Problematik, die damit angesprochen ist, wird heute überwiegend unter dem Stichwort “Bürgernähe” behandelt. Bürgernähe in diesem Sinne meint nicht
nur die örtliche Nähe zwischen Bürger und Verwaltung, sondern die Gesamtheit der Beziehungen zwischen dem Bürger und der Verwaltung, wie Probleme der Information und Kommunikation, der Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens und der Beteiligung. Mit der Forderung nach Bürgernahe wird ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger angestrebt, das sich aus einer grossen Zahl von Einzelfacetten zusammensetzt.

 

Beantworten Sie die Fragen zum Text:

1) Wovon ist das Verhältnis von Verwaltung und Bürger abhängig?

2) Was gibt es besonderes in der Demokratie?

3) Welche Faktoren sind für den Bürger wichtig in seiner Stellung gegenüber der Verwaltung?

4) Was ist Verwaltung für den Bürger?

5) Wer ist Konsumbürger?

6) Was versteht man unter dem Begriff “Bürgernähe”?