Interne Stellenbesetzung

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 ist jede freiwerdende Stelle im Betrieb intern auszuschreiben, wenn der Betriebsrat dies verlangt. In der Mobilisierung vorhandener Mitarbeiter liegen große Vorteile. Diesen Vorteilen stehen allerdings auch Nachteile gegenüber:

Vorteile: Nachteile:
- Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegsmoglichkeiten - schnelle Einarbeitung aufgrund der Kenntnisse des Betriebs - Einsparung von Personalwerbungskosten - Verwertung von Erfahrungen im Betrieb - psychologische Hemmnisse bei Bewerbern und abgebenden Vorgesetzten - Förderung nach dem Dienstaltersprinzip - fehlende Impulse durch neue externe Mitarbeiter (Gefahr der Betriebsblindheit)