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Inhaltsverzeichnis - раздел Иностранные языки, Немецкий язык для студентов, изучающих государственное управление 1. Das Wesen Der öffentlichen Verwaltung……………………3 ...

1. Das Wesen der öffentlichen Verwaltung……………………3

2. Verwaltungsmodelle ………………………………………...21

3. Personalführung ……………………………………………37

4. Management………………………………………………..58

5. Anhang……………………………………………………...76

6. Literaturverzeichnis……………………………………….97

 


Lektion 1

Das Wesen der öffentlichen Verwaltung

A. Vortextübungen

1. Merken Sie sich folgende Vokabeln, übersetzen Sie nachstehende Wörter und Wortgruppen ins Russische:

1. Verwaltung f -, -en – управление; заведование.

öffentliche ~; die Selbstverwaltung; die Bundesverwaltung; die Leistungsverwaltung; die Eingriffsverwaltung; Planungsverwaltung; das Verwaltungshandeln; der Verwaltungsvorgang; der Verwaltungszwang; verwalten.

 

2. Gewalt f -, -en – власть; сила, могущество; насилие.

vollziehende ~ (= die Exekutive); öffentliche ~; ~ ausüben; die Staatsgewalt; die Hoheitsgewalt; die Gewalthemmung, dieGewaltenteilung.

 

3. Grundgesetz n -es, kein Pl.–основной закон, конституция.

 

4. Gesetzgebung f -, -en = Legislative f -, -n – законодательство.

 

5. Rechtsprechung f -, kein Pl. = Judikative f -, kein Pl.– юрисдикция, судоговорение.

6. Tätigkeit f -, -en –деятельность, работа, функционирование.

~ gewährleisten; die Regierungstätigkeit; die Verwaltungstätigkeit.

 

7. sich unterteilen (te, t) (in+Akk.) –(под)разделяться, делиться на части.

 

8. beauftragen (te, t) (mit+Dat.) – поручать (кому-л.); уполномочивать.

der Auftrag.

 

9. Behörde f -, -n –орган власти; учреждение; ведомство.

die Landesbehörde; die Bundesbehörde; behördlich.

 

10. Vollzug m -(e)s, kein Pl. – выполнение, исполнение (приговора, поручения).

der Gesetzesvollzug; der Verwaltungsvollzug; vollziehen, vollziehend.

 

11. festlegen (te, t)– устанавливать, определять.

 

12. Zuständigkeit f -, -en – принадлежность (к чему-л.), компетентность.

zuständig sein (für+Akk.)

 

13. Träger m -s, -–носитель; представитель; обладатель.

der Verwaltungsträger.

 

14. Bund m -es, "-e – союз, объединение, общество; федеративное государство (напр., о ФРГ, Австрии).

der Bundesstaat, bundeseinheitlich.

 

15. zulassen (ie, a) – допускать, разрешать, позволять.

zulässig sein.

 

16. vorsehen (a, e) – предусматривать, намечать; планировать.

Bundesbehörden ~.

 

17. sicherstellen (te, t)–обеспечить, установить; констатировать.

den Verwaltungsvollzug ~; den Ablauf der Ausführung ~.

 

18. beinhalten (ie, a)–содержать, охватывать.

19. Befugnis f -, -se (zu+Dat.) – право, полномочие; компетенция.

~ haben.

 

20. Überordnung f -, kein Pl.– переупорядочение.

21. Unterordnung f -, kein Pl.– подчинение (кому-л.), субординация.

22. durchsetzen (te, t)–проводить (напр., закон); осуществлять; настоять (на чём-л.); добиться (чего-л.).

die Regelungen ~.

 

23. Gleichrangebene f -, -n – уровень равного ранга.

24. gewähren (te, t)– исполнять, удовлетворять (напр., просьбу); предоставлять, давать ( право, льготу).

neue Rechtspositionen ~;

 

25. beschränken (te, t) (auf+Akk., in+Dat)–ограничивать (чем-л., в чём-л.), стеснять (в чём-л.).

j-s Rechte ~ ; sich (auf+Akk.) ~

 

26. sich bedienen (Gen.)– (вос)пользоваться (чем-л.), употреблять.

 

27. Aufrechterhaltung f -, (kein Pl.)– поддерживание, поддержка; сохранение (в силе); обеспечение.

aufrechterhalten.

28. Daseinsvorsorge f -, (kein Pl.) – жизнеобеспечение.

 

29. Ausführung f -, -en– осуществление, выполнение, исполнение; реализация.

zur ~ bringen; ~ eines bestimmten Vorhabens.

 

2. Mit welchen Verben sind folgende Substantive verwandt?

Die Verwaltung, der Auftrag, der Verwaltungsvollzug, die Aufrechterhaltung, das Verwaltungshandeln, die Gewaltenteilung, die Gesetzgebung, die Eingriffsverwaltung, das Gewährte, die Ausführung, die Rechtsprechung.

 

3. Bilden Sie zusammengesetzte Substantive:

1) Leistungs 2) Gewalten 3) Gesetz 4) Verwaltungs 5) Regierungs 6) Recht 7) Grund 8) Bundes 9) Gewalt - teilung - gebung - gesetz - tätigkeit - behörde - träger - verwaltung - sprechung - hemmung

4. Wie heissen folgende Wörter und Wortverbindungen auf Deutsch?

- принцип разделения властей - управление посредством вмешательства - осуществлять власть - федеральное управление - исполнение закона - осуществить, выполнить, привести к исполнению - общефедеральный - управленческий процесс - осуществлять деятельность - сдерживание возможного злоупотребления властью - активное, созидательное управление, связанное с предоставлением населением благ и услуг - обеспечить претворение в жизнь - меры государственного принуждения - быть компетентным, отвечать за ч.-л.

 

5. Was passt zusammen?

1) государственное управление 2) ограничивать 3) законодательство 4) общефедеральный 5) допускать 6) иметь право (полномочие) 7) предоставлять 8) поддержание (обеспечение) 9) предусматривать 10)исполнительная власть a) beschränken b) bundeseinheitlich c) Gesetzgebung d) öffentliche Verwaltung e) zulassen f) gewähren g) Aufrechterhaltung h) vorsehen i) Exekutive j) Befugnis haben

 

B. Textübungen

1. Lesen Sie die Titel der Texte. Worum wird es in den Texten gehen?

2. Lesen Sie die Texte und übersetzen Sie nachstehende Sätze ins Russische.

 

Der Begriff der öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung ist von anderen staatlichen Funktionen abzugrenzen.:

Staatsgewalt

Gesetzgebung vollziehende Gewalt Rechtsprechung

(Legislative) (Exekutive) (Judikative)

Regierung Verwaltung

 

Wie in fast allen modernen Staaten liegt auch nach der Staatsordnung des Grundgesetzes aus Gründen der gegenseitigen Kontrolle und Gewalthemmung die Staatsgewalt nicht in der Hand einer einzigen Stelle. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung wird die Staats­gewalt von gesonderten Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die vollziehende Gewalt unterteilt sich ihrerseits in die staatslenkende Funktion der Regierung und die überwiegend mit Aufgaben des Gesetzesvollzugs beauftragte Ver­waltung.

Jede Tätigkeit des Staates oder anderer Träger öffentlicher Gewalt, die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist, fällt in den Bereich der Exekutive. Im engeren Sinne wird unter öffentlicher Verwaltung jedes administrative Handeln (Verwaltungshandeln) verstanden, das dem Vollzug von Vorschriften dient. Deshalb ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn.

Auf solche Weise ist die öffentliche Verwaltung - abgesehen von der Regierungstätigkeit - die Tätigkeit des Staates oder eines sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt ausserhalb von Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Verwaltung dient dazu, die innere Tätigkeit von Behörden, Organisationen (Parteien, Interessenverbänden), Industrieunternehmungen und Handel zu gewährleisten. In den gegenwärtigen Gesellschaften erfasst die Verwaltung immer weitere Bereiche in Staat, Politik, Wirtschaft, Kultur, Freizeit. Nach einem Wort des Philosophen und Soziologen Theodor W. Adorno leben wir in einer ,,verwalteten Welt”.

Für alle Bürger von Bedeutung sind die staatlichen Verwaltungen. Die Zuständigkeiten innerhalb einer Behörde und zwischen Behörden sind genau geregelt; die Kompetenzen sind allgemein durch Gesetze und Rechtsverordnungen, intern durch Verwaltungsverordnungen festgelegt. Alle Verwaltungsvorgänge werden in der Regel schriftlich festgehalten. Verwaltung wird dadurch einerseits kontrollierbar, anderseits schwerfällig.

Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern im Staat und in privaten Einrichtungen und Organisationen ein Auftragshandeln. Besonders im demokratischen Staat und seinen Einrichtungen und in demokratisch organisierten Verbänden und Parteien ist der Tendenz zum ,,Verwaltungsstaat” durch mehr Selbstverwaltung und Demokratisierung zu begegnen.

 

Die Arten der öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung ist kein homogenes Gebilde; sie ist vielmehr organisatorisch gegliedert und in ihren Teilbereichen zumeist hierarchisch aufgebaut. Unterscheidungsmerkmale zwischen den Arten der Verwaltung sind auch ihre Aufgaben und die Rechtsformen ihres Handelns.

1. Die Unterscheidung nach dem Träger

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Sowohl der Bund (Gesamtstaat) als auch die Länder (Gliedstaaten) sind Staaten mit allen ihren Merkmalen und Funktionen. Für die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltungsaufgaben sind grundsätzlich die Landesbehörden zuständig, so­weit das Grundgesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder zulässt. Bundesbehörden sieht das Grundgesetz dort vor, wo nach der Natur der Sache ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug sichergestellt werden muss.

Beispiele: Der Auswärtige Dienst, Bundeswehr, Zollverwaltung.

Neben der Bundes- und den Landesverwaltungen sind als dritte Gruppe von Verwaltungsträgern die kommunalen Selbstverwaltungen verfassungsrechtlich gewährleistet. Das Recht auf Selbstverwaltung beinhaltet die volle Handlungsfreiheit der Kommunen bei der Verwaltungstätigkeit in ihrem eigenen Wirkungskreis, d. h. bei der Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.

Träger der öffentlichen Gewalt

 

 
 


Bundesverwaltung Landesverwaltung kommunale

Selbstverwaltung

 

2. Die Unterscheidung nach der Rechtsform des Handelns

Die Hoheitsverwaltung ist gekennzeichnet durch die Befugnis des Verwaltungsträgers, gestützt auf öf­fentlich-rechtliche Vorschriften verbindliche Regeln ge­genüber dem Bürger zu treffen und diese Regelungen manchmal auch mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Sie ist damit letztlich Ausfluss der staatlichen Hoheitsgewalt. Der Träger der öffentlichen Verwaltung tritt hier im Verhältnis der Über- und Unterordnung gegenüber dem Bürger auf.

 

Verwaltung

 
 


Verhältnis der Über-

und Unterordnung

Bürger

 

Beispiele: Polizeiliche Vollzugsbehörden, Bau-, Gewerbe- oder Lebensmittelaufsicht, Ausländerbehörden, Enteignungsbehörden.

Die gestaltende öffentliche Verwaltung ist keineswegs nur auf öffentlich-rechtliche Handlungsformen beschränkt. Sie muss sich in manchen Fällen wie jedermann auch privatrechtlicher Handlungsformen bedienen. Man spricht dann von der sog. „Fiskalverwaltung”, denn der Staat wird in seiner Funktion als Privatrechtssubjekt genannt und ist seinem Handlungspartner gegenüber auch nicht mehr übergeordnet, sondern befindet sich mit ihm auf Gleichrangebene.

 

Verwaltung Bürger

 
 

 


Gleichrangebene

 

Beispiele: Beschaffung von Bürobedarf; die Behörde schliesst einen Arbeitsvertrag mit einer Angestellten; die Gemeinde erwirbt von einem Landwirt eine Wiese.

 

3. Unterscheidung nach den Aufgaben

Unter Eingriffsverwaltung versteht man denjenigen Bereich der Verwaltung, der in Rechtspositionen des Bürgers eingreift. Ein wesentlicher Bereich der Eingriffsverwaltung entfällt auf die behördliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Beispiele: Zurücknahme einer Gaststättenkonzession, Enteignung eines Grundstücks, baurechtliche Beseitigungsanordnung.

Die Leistungsverwaltung gewährt dem Bürger neue Rechtspositionen oder erweitert bereits bestehende Rechte. Das Gewährte kann vermögensrechtlicher wie auch nicht vermögensrechtlicher Art sein. Weite Teile der Daseinsvorsorge gehören damit in den Bereich der Leistungsverwaltung.

Beispiele: Ausbildungsförderung, Subventionierung der Landwirtschaft, Förderung privater Vermögensbildung.

Die Planungsverwaltung bezweckt die Vorbereitung der Ausführung eines bestimmten Vorhabens und dient dazu, den reibungslosen Ablauf der Ausführung sicherzustellen.

Beispiele: Planfeststellung einer Bundesautobahn, Auf­stellung eines Regionalplans, gemeindliche Investitionsplanung.

 

1) Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung wird die Staats­gewalt von gesonderten Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

2) Verwaltung dient dazu, die innere Tätigkeit von Behörden, Organisationen (Parteien, Interessenverbänden), Industrieunternehmungen und Handel zu gewährleisten.

3) Die Zuständigkeiten innerhalb einer Behörde und zwischen Behörden sind genau geregelt; die Kompetenzen sind allgemein durch Gesetze und Rechtsverordnungen, intern durch Verwaltungsverordnungen festgelegt.

4) Für die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltungsaufgaben sind grundsätzlich die Landesbehörden zuständig, so­weit das Grundgesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder zulässt.

5) Das Recht auf Selbstverwaltung beinhaltet die volle Handlungsfreiheit der Kommunen bei der Verwaltungstätigkeit in ihrem eigenen Wirkungskreis, d. h. bei der Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.

6) Man spricht dann von der sog. „Fiskalverwaltung”, denn der Staat wird in seiner Funktion als Privatrechtssubjekt genannt und ist seinem Handlungspartner gegenüber auch nicht mehr übergeordnet, sondern befindet sich mit ihm auf Gleichrangebene.

7) Ein wesentlicher Bereich der Eingriffsverwaltung entfällt auf die behördliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

8) Die Planungsverwaltung bezweckt die Vorbereitung der Ausführung eines bestimmten Vorhabens und dient dazu, den reibungslosen Ablauf der Ausführung sicherzustellen.

 

3. Setzen Sie untenstehende Wörter ein.

1) … bildet das politische Leitungszentrum eines Landes.

2) Dem … nach sind die staatlichen Befugnisse und Aufgaben grundsätzlich Länderangelegenheit.

3) Artikel 28 des Grundgesetzes … den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Selbstverwaltungsrecht.

4) Wie wird die Verwaltungstätigkeit in unserem Staat …?

5) Das Recht garantiert einen einheitlichen … nach verfassungsmässigen Prinzipien.

6) Die Kompetenzen jeder … sind durch Verwaltungsverordnungen … .

7) Einer der wesentlichen Grundsätze des Rechtsstaats ist heute ….

8) Nach den Aufgaben … die öffentliche Verwaltung in Eingriffs-, Leistungs- und Planungsverwaltung.

9) In der Regel geben die Ministreien an die örtlichen Behörden bestimmte … weiter.

10) Wie erfolgt ein …?

Gewaltenteilung sich unterteilen Verwaltungsvorgang Regierung festlegen Grundgesetz gewähren Behörde gewährleisten Verwaltungsvollzug Auftrag

 

4. Welche Begriffe entsprechen folgenden Definitionen?

1) Gesetzgebung 2) Gewaltenteilung 3) Hoheitsgewalt 4) Leistungsverwaltung 5) Landesbehörde 6) Eingriffsverwaltung 7) Rechtsprechung a) Verteilung der 3 entscheidenden Staatsfunktionen (gesetzgebende, vollziehende und richterliche) an verschiedene unabhängige Instanzen, um die Gefahren der Machtanhäufung auszuschalten. b) Vorschlagen, Beraten und Erlassen von Gesetzen. c) Praxis der richterlichen Entscheidung, forlaufende Folge richterlicher Entscheidungen von Rechtsfällen; Jurisdiktion. d) das in den Zuständigkeitsbereich eines Bundeslandes gehörendes Amt. e) eine der Arten der öffentlichen Verwaltung, die Dienstleistungs-, Versorgungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnimmt. f) die durch die Hoheitsrechte einer Verfassung bestimmte Gewalt, Macht. g) eine der Arten der öffentlichen Verwaltung, durch Gebote, Verbote oder Auferlegung von Leistungspflichten in die Rechtsstellung der Bürger eingreift.

5. Hier stimmt etwas nicht, korrigieren Sie die Sätze.

1) Die Legislative unterteilt sich in die Regierung und Verwaltung.

2) Die öffentliche Verwaltung ist ein homogenes Gebilde.

3) Die Staatsgewalt sicherstellen bestimmte Organe der Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung.

4) Neben den Bundes- und Landesverwaltungen unterscheidet man als dritte Gruppe die fiskalen Selbstverwaltungen.

5) Bei der Hoheitsverwaltung befindet sich der Bürger gegenüber der Verwaltung auf Gleichrangebene.

6) Die Leistungsverwaltung beschränkt dem Bürger bestehende Rechte oder Rechtspositionen.

7) Die Planungsverwaltung soll öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten.

8) Mit der Ausführung dieses Projekts wurde unsere Behörde beinhalten.

9) Das Grundgesetz lasst manche Veränderungen in den Zuständigkeiten der Behörden zu.

 

6. Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?

1) Nur die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland wird von 3 Gewalten ausgeübt.

2) Wenn man administrativ handelt, d.h. man bringt zur Ausführung einen Auftrag, spricht man von der Verwaltung.

3) Die Bundesverwaltung ist dafür zuständig, einen bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug sicherzustellen.

4) Die kommunale Selbstverwaltung ist kein Träger der öffentlichen Gewalt.

5) Der Begriff der öffentlichen Verwaltung stimmt mit dem der Hoheitsverwaltung überein.

6) Bürger und Verwaltung befinden sich miteinander immer auf Gleichrangebene.

7) Der Verwaltung ist es verboten, in Rechtspositionen des Bürgers einzugreifen.

8) Die Leistungsverwaltung umfasst viele Bereiche der menschlichen Daseinsvorsorge.

9) In einem demokratischen Staat tendiert man zur Selbstverwaltung.

10) Die Planungsverwaltung bereitet ein bestimmtes Projekt vor.

 

7. Antworten Sie auf die Fragen:

1) Von welchen Organen der Gesetzgebung wird die Staatsgewalt ausgeübt? Welchen Platz nimmt dabei die öffentliche Verwaltung?

2) Was versteht man unter dem Begriff der öffentlichen Verwaltung?

3) Warum hat Theodor W. Adorno gesagt: wir leben in einer ,,verwalteten Welt”?

4) Auf welche Weise wird Verwaltung kontrollierbar und schwerfällig?

5) Ist Verwaltung der Selbstzweck?

6) Wie ist die öffentliche Verwaltung aufgebaut? Nach welchen Merkmalen unterscheidet man ihre Arten?

7) Wieviele und welche Träger der öffentlichen Gewalt gibt es?

8) Wann tritt der Träger der öffentlichen Verwaltung im Verhältnis der Über- und Unterordnung gegenüber dem Bürger auf?

9) Was ist Fiskalverwaltung?

10) Welche Arten der öffentlichen Verwaltung werden nach ihren Aufgaben unterschieden?

 

8. Übersetzen Sie ins Deutsche:

1) Термин “государственное управление” широко используется в научной литературе, а также в законодательстве многих стран.

2) Исполнительная власть делится на функцию руководства государством, которая осуществляется правительством, и управленческую деятельность, задачей которой является исполнение законов.

3) Деятельность организаций, ведомств, предприятий строго регламентирована и поэтому контролируема.

4) Государственное управление охватывает те области, где возникают управленческие отношения, а в них обязательным участником должен быть орган государственной власти.

5) В демократическом государстве политические решения граждан являются основой деятельности государственного управления.

6) Действия федеральных властей предусматриваются Основным законом в том случае, когда должно быть обеспечено единообразное управленческое исполнение того или иного решения на общефедеральном уровне.

7) Согласно закону общинам и объединениям предоставлено право самоуправления.

8) Носитель функций государственного управления выступает перед гражданином как начальник перед подчиненным.

9) Т.к. активное управление, связанное с предоставлением населением благ и услуг, предоставляет гражданам новое правовое положение или расширяет их права, оно охватывает многие стороны жизнеобеспечения человека.

10) Государственные полномочия и задачи являются прерогативой земель, если Основной закон не предусматривает ничего иного.

 

 

C. Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Gebrauchen Sie folgende Wörter und Wortverbindungen in einer Situation:

A B
- öffentliche Verwaltung - Regierung - sich unterteilen - Gewalt ausüben - Gewaltenteilung - beauftragen - Behörde - die Tätigkeit gewährleisten - zulassen - Befugnis haben - Hoheitsverwaltung - zuständig sein

 

2. Vervollständigen Sie die Sätze:

1) Die Rolle der öffentlichen Verwaltung besteht darin, dass …

2) Die öffentliche Verwaltung ist ein heterogenes Gebilde, denn …

3) Man uterscheidet Bundesbehörden, …

4) Die Hoheitsverwaltung charakterisiert man durch die Befugnis …

5) Wenn der Staat als Privatrechtssubjekt auftritt, …

6) Verwaltungen können 3 verschiedene Aufgaben haben. Das sind z.B. …

 

3. Beweisen Sie anhand der Texte, dass …

- Verwaltung in den Bereich der Exekutive fällt.

- Verwaltung kein Selbstzweck ist.

- es viele Arten der öffentlichen Verwaltung gibt.

 

4.Fragen Sie Ihre Studienfreunde nach dem Wesen der öffentlichen Verwaltung.

5. Nehmen Sie Ihre Stellung zu folgenden Aussagen:

- Jede Gesellschaft braucht Verwaltung.

- Verwalten ist eine Kunst.

- Öffentliche Verwaltung ist keine Wissenschaft.

6.Charakterisieren Sie kurz jede Art der öffentlichen Verwaltung.

7. Referieren Sie auf Deutsch:

Особенности государственного управления также характеризуют границы его распространения. Они могут быть определены как проходящие не в рамках всего общества, вы­ходящие за его рамки и проявляющиеся во внешней политике данного государства. Нормальный вариант взаимосвязи госу­дарства и общества отличается тем, что общественная жизнь людей обладает большим объемом свободы и самоуправления, границы же данной автономии определяются как обществен­ными институтами, так и государством. Государство посредст­вом законодательства устанавливает основные типы и нормы поведения людей во всех сферах жизни и обеспечивает их соблюдение своей властной силой. Управление должно находиться в коррелятивной связи с тем процессом и явлениями, на которые оно направляет свои целеполагающие, организующие и регулирующие воздействия.

Таким образом, государственное управление — это практическое, организующее и регулирующее воздействие государства на общественную жизнедеятельность людей в целях ее упорядочения, сохранения или преобразования, опирающееся на его властную силу.

* * * * * *

Под структурой органа государственного управления понимается состав его внутренних подразделений, их соотноше­ние, взаимосвязь и формы взаимодействия. Работоспособность органа во многом зависит от соответствия его структуры и численности штатов функциям, формам и методам деятельнос­ти. Схема функций органа лежит в основе его структуры.

Орган государства реализует свои полномочия в определенных территориальных пределах (это относится не ко всем органам, например, Правительство РБ возглавляет всю систе­му органов исполнительной власти страны). Орган образуется в установленном законом порядке.

Все признаки — компетенция, организационная структура, образование в соответствии с законом, действие в определенных пределах — могут относиться и к другому орга­ну — общественному объединению, например, профсоюзной организации.

Орган исполнительной власти — это организация, отли­чающаяся своей компетенцией, методами и формами деятель­ности, структурой, порядком образования, призванная осу­ществлять задачи и функции государства в соответствии с пре­доставленными государственно-властными полномочиями в сфере государственного управления. Устанавливая компетен­цию каждого из органов управления, государство производит разделение труда между ними. При этом управлением охваты­ваются те участки жизни общества, которые нуждаются в уп­равлении. В то же время исключается неоправданный, ненуж­ный параллелизм, дублирование в различных звеньях, орга­нах. Разделение труда между органами обусловливает необхо­димость координации их деятельности. В связи с этим уста­навливаются органы, которые обеспечивают координацию дея­тельности других органов, осуществляют контроль за ними.

 

8. Wählen Sie eine Art der öffentlichen Verwaltung, in deren Behörde Sie arbeiten möchten. Begründen Sie Ihre Wahl.

– Конец работы –

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Основы государственного управления...

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Literaturverzeichnis
  1. Васильева М. М., Мирзабекова Н. М., Сидельникова Е. М. Немецкий язык для студентов-экономистов: Учебник. – М.: Гардарики, 2002. 2. Князев С. Н. Управление: Искусство, на

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